Ratgeber
Handwerkerkosten von der Steuer absetzen: So holst du bis zu 1.200 € zurück
Handwerkerkosten steuerlich absetzen nach § 35a EStG: Bis zu 1.200€ Steuerbonus pro Jahr. Anleitung, Voraussetzungen und typische Fehler.
Handwerkerkosten von der Steuer absetzen: So holst du bis zu 1.200 € zurück
Handwerkerkosten sind steuerlich absetzbar. Bis zu 1.200 Euro pro Jahr kannst du direkt von deiner Steuerschuld abziehen. Trotzdem nutzen das viele nicht. In diesem Artikel erklären wir dir, wie es funktioniert, was du beachten musst und welche typischen Fehler du vermeiden solltest.
Die Grundregel: § 35a EStG
Der Steuerbonus nach § 35a EStG funktioniert so:
- 20% der Arbeitskosten werden direkt von deiner Steuerschuld abgezogen
- Maximum: 6.000 € Arbeitskosten, also 1.200 € Steuerersparnis
- Das ist KEIN Abzug vom Einkommen, sondern direkt von der Steuerschuld (= deutlich wertvoller)
- Gilt pro Haushalt und Jahr, nicht pro Person
Rechenbeispiel
Badsanierung: 12.000 € gesamt
- Materialkosten: 5.000 €
- Arbeitskosten: 7.000 €
- Absetzbar: 20% von 6.000 € (Deckel) = 1.200 € weniger Steuern
Heizungswartung: 350 € (alles Arbeitskosten)
- Absetzbar: 20% von 350 € = 70 € weniger Steuern
Was zählt als Handwerkerleistung?
Absetzbar (Arbeitskosten)
- Renovierung und Modernisierung (Maler, Fliesen, Boden)
- Sanitär- und Heizungsarbeiten
- Elektroinstallationen
- Dacharbeiten
- Schornsteinfeger
- Gartenarbeiten auf eigenem Grundstück
- Pflasterarbeiten, Zaunbau
- Wartung und Reparatur (Heizung, Klima, Aufzug)
- Schädlingsbekämpfung
- Klavierstimmen (ja, wirklich!)
Nicht absetzbar
- Neubau-Maßnahmen (Erstherstellung eines Gebäudes)
- Materialkosten (nur der Arbeitslohn zählt!)
- Gutachten und Beratungskosten
- Arbeiten außerhalb des eigenen Grundstücks (z.B. Werkstattarbeiten)
Die 3 wichtigsten Voraussetzungen
1. Überweisung statt Barzahlung
Die wichtigste Regel überhaupt: Du MUSST per Überweisung zahlen. Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt, auch mit Quittung nicht. Das steht explizit im Gesetz.
2. Getrennte Ausweisung von Arbeit und Material
Deine Rechnung muss Arbeitskosten und Materialkosten getrennt ausweisen. Wenn nur ein Gesamtbetrag steht, bitte den Handwerker um eine aufgeschlüsselte Rechnung.
3. Leistung im eigenen Haushalt
Die Arbeiten müssen in deinem Haushalt stattfinden. Werkstattarbeiten (z.B. Möbel in der Tischlerei gefertigt) zählen nicht. Aber die Montage bei dir zuhause schon.
Auch für Mieter!
Viele wissen das nicht: Auch Mieter können Handwerkerkosten absetzen. Und zwar:
- Direkt beauftragte Handwerker in der Mietwohnung (eigene Rechnung)
- Über die Nebenkostenabrechnung weitergegebene Kosten des Vermieters
Bei der Nebenkostenabrechnung musst du deinen Vermieter um eine Bescheinigung nach § 35a EStG bitten. Darin bestätigt er, welcher Anteil der Nebenkosten auf Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen entfällt.
Typische Fehler
Fehler 1: Bar bezahlt
Leider der häufigste Fehler. Auch wenn der Handwerker 10% Skonto für Barzahlung bietet: die Steuerersparnis ist fast immer höher. Bei 1.000 € Arbeitskosten: 100 € Skonto vs. 200 € Steuerbonus.
Fehler 2: Keine aufgeschlüsselte Rechnung
Ohne separate Ausweisung von Arbeits- und Materialkosten keine Absetzbarkeit. Besteht VOR der Zahlung auf einer aufgeschlüsselten Rechnung.
Fehler 3: Vergessen einzutragen
Der Steuerbonus kommt nicht automatisch. Du musst die Kosten in deiner Steuererklärung angeben (Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen). Die Rechnung musst du aufbewahren, aber nicht mit der Erklärung einreichen.
Fehler 4: Mit anderen Förderungen kombinieren
Wenn du für die gleiche Maßnahme schon KfW-Förderung oder BAFA-Zuschüsse bekommst, kannst du den § 35a nicht zusätzlich nutzen. Es gilt: entweder Förderung ODER Steuerbonus.
Zusammenfassung
- 20% der Arbeitskosten = direkt weniger Steuern
- Maximum 1.200 €/Jahr Steuerersparnis
- Nur per Überweisung, nie bar
- Rechnung muss Arbeit und Material trennen
- Gilt auch für Mieter (über Nebenkostenabrechnung)
- In der Steuererklärung eintragen, Rechnung aufbewahren
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